Veranstalter: | TSV Alt Duvenstedt |
Zeitraum: | - immer am 1. Sonntag im Jahr |
Zweck: | Freude an der Bewegung! |
Anmeldungen: | - es ist keine Anmeldung nötig, einfach vorbeikommen und gemeinsam bewegt ins neue Jahr starten |
Ablauf: | 1. 11.00 Uhr Treffen am Mehrgenerationenplatz |
Startgeld: | - die Teilnahme ist kostenfrei |
Auswertung: | - es findet keine Wertung bzw. Zeitnahme statt |
Information: | Es geht vornehmlich um den Spaß an der Bewegung. Eine Vereinszugehörigkeit ist nicht erforderlich. |
Zulassung: | Es gibt keine Beschränkungen. Für Minderjährige liegt die Verantwortung bei den Sorgeberechtigten. Bitte beachtet die Empfehlungen der DLO. |
Kontakt: | |
Sonstiges: | Änderungen vorbehalten, Stand: Nov 2023 |
Teilnahmebedingungen, Haftungsausschluss, Datenschutz, Foto-/Filmhinweis, Widerspruchsrecht: | Mit der Meldung werden die Ausschreibung, die geltenden Erlasse, Regeln und Empfehlungen zur Corona Pandemie und der Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden aller Art anerkannt. Es werden gegen den Veranstalter des Laufes und deren Vertreter keine Ansprüche wegen Verlust, Schäden und Verletzungen jeder Art geltend gemacht, die durch die Teilnahme entstehen können. Jeder Teilnehmer versichert, dass er für die Teilnahme an diesem Wettbewerb ausreichend trainiert hat und körperlich gesund ist. Es werden keinerlei Daten von Teilnehmern verarbeitet und/oder gespeichert. Auf dieser Veranstaltung werden auch Foto- und Videoaufnahmen gefertigt, auf denen Besucherinnen und Besucher zu erkennen sind. Der Veranstalter verwendet diese Aufnahmen nur im Rahmen unserer berechtigten Interessen im Sinne der Datenschutzgrundverordnung und einer Berichterstattung über unsere Veranstaltung, z.B. zur Veröffentlichung auf unserer Website und/ oder sozialen Netzwerken, wie z.B. Facebook. Es besteht ein Widerspruchsrecht. Wenn eine Person sich nachträglich gegen eine Veröffentlichung ausspricht, ist dies ein Widerspruch und muss berücksichtigt werden. Ein solcher Widerspruch ist schriftlich (Brief, E-Mail, Fax) abzufassen, damit er bearbeitet werden kann. Geht der Widerspruch ein, ist vorbehaltlich anderer ggf. zu berücksichtigender Interessen des Veranstalters das Bild zu löschen. Ob und in welchem Umfang dann gelöscht werden muss, ist eine Frage des Einzelfalls. |